Schutz brütender und nistender Tiere
Die Naturschutzgesetze der österreichischen Bundesländer untersagen das Zerstören von Brutstätten. Daher wird dringend empfohlen, zwischen dem 1. März und dem 31. August Eibenhecken sowie frei stehende Eiben nicht radikal zurückzuschneiden – dadurch sollen nistende Vögel geschützt werden. Ein einfacher Form- und Pflegeschnitt ist aber das ganze Jahr über gestattet, sofern keine Vögel in der Hecke brüten.



