Hier erfahren Sie, ob Ihr STIHL Produkt die neuen Emissionsgrenzwerte nach EURO V erfüllt.
23.06.2023
Die zum September 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung 2016/1628 EURO V legt neue Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (Benzin- und Dieselmotoren) in mobilen Maschinen und Geräten fest. Diese neuen Emissionsgrenzwerte treten für alle STIHL Produkte zum 1. Januar 2019 in Kraft.
Ob Ihr STIHL Produkt die neuen Emissionsgrenzwerte nach EURO V erfüllt, können Sie über das Kürzel „2016/1628“ in der Typgenehmigungsnummer auf Ihrem Produkt erkennen.
Zudem finden Sie einen CO2-Messwert nach EURO V in den jeweiligen produktspezifischen technischen Daten für Ihr Produkt. Diese finden Sie auf den entsprechenden Produktseiten auf unserer Website.
Dieser CO2-Messwert ist das Ergebnis der Erprobung eines für den Motortyp bzw. die Motorenfamilie repräsentativen (Stamm-) Motors in einem festen Prüfzyklus unter Laborbedingungen und stellt keine ausdrückliche oder implizite Garantie der Leistung eines bestimmten Motors dar.