Garantiebedingungen der STIHL Ges.m.b.H., Vösendorf

1. Die nachstehend geregelte Garantie stellt eine freiwillige zusätzliche Leistung der
STIHL Ges.m.b.H. dar, der Kunde kann sie nach Maßgabe dieser Garantiebedingungen in Anspruch nehmen. Die STIHL Ges.m.b.H. ist berechtigt, zur Erfüllung des Garantieanspruches Dritte, insbesondere STIHL Fachhändler, einzuschalten. Entscheidungsbefugt über einen Garantieanspruch bleibt aber die STIHL Ges.m.b.H.

Neben dieser freiwilligen Garantie stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche gegen den Verkäufer uneingeschränkt zu. Der Kunde kann diese Ansprüche geltend machen, ohne dass er die Voraussetzungen dieser Garantiebedingungen zu beachten braucht.

2. Die STIHL Ges.m.b.H. gewährt einen Anspruch auf kostenlosen Ersatz, sowie Aus- und Einbau der Teile, die nachweislich infolge eines Material- oder Fabrikationsfehlers unbrauchbar geworden sind. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht; Wartungs- und Pflegearbeiten sind nicht von der Garantie umfasst. Der Anspruch ist beim STIHL Fachhändler unter Vorlage der Garantiekarte oder des Kaufbelegs geltend zu machen.

3. Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder Reparatur, wegen mangelhafter Wartung oder normaler Abnutzung (Verschleißteile) unbrauchbar geworden sind. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie in Ihrer Gebrauchsanleitung. Die Gebrauchsanleitung ist Bestandteil dieser Garantiebedingungen. Voraussetzung für Garantieleistungen ist daher, dass der Kunde den Empfang der Gebrauchsanleitung schriftlich bestätigt und die darin enthaltenen Hinweise zur Bedienung, Wartung und Reparatur genauestens beachtet hat. Voraussetzung ist auch, dass ausschließlich STIHL Original Ersatzteile, STIHL Original Werkzeuge und Zubehöre verwendet werden. Außerdem müssen sämtliche Wartungs-arbeiten und Reparaturen beim STIHL Fachhändler durchgeführt worden sein.

4. Die Garantiefrist beträgt bei ausschließlich privater Nutzung des STIHL Produkts 24 Monate, bei auch gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate. Ihr Lauf beginnt mit dem erstmaligen Kauf beim STIHL Fachhändler. Bei einem Weiterverkauf durch den Kunden beginnt die Garantiefrist daher nicht von neuem zu laufen. Werden Arbeiten im Rahmen der Garantie, insbesondere ein Ersatz von Teilen, durchgeführt, so löst dies keinen neuen Beginn der Garantiefrist aus.

5. Wird die STIHL Ges.m.b.H. auf Grund der Garantie in Anspruch genommen, erfolgt die Lieferung der Ersatzteile so rasch wie möglich. Ein Anspruch des Kunden auf umgehende Lieferung ist jedoch ausgeschlossen. Eine verzögerte Lieferung begründet daher keine Schadensersatzforderung gegen die STIHL Ges.m.b.H. und führt auch nicht zur Verlängerung der Garantiezeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gesetzliche Schadens-ersatzansprüche des Kunden gegen den Verkäufer davon unberührt bleiben.

STIHL Ges.m.b.H.
Fachmarktstraße 7
2334 Vösendorf
Tel.-Nr.: +43 (1) 865 96 37-0
Homepage: http://www.stihl.at

E-Mail: info@stihl.at